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Ein Assekuradeur übernimmt Aufgaben von Versicherungsgesellschaften (Erstversicherer) und handelt in deren Vollmacht. Der Umfang dieser Aufgaben richtet sich nach den getroffenen Vereinbarungen mit dem Erstversicherer. | |||
Ein <big>'''Assekuradeur'''</big> übernimmt Aufgaben von Versicherungsgesellschaften (Erstversicherer) und handelt in deren Vollmacht. Der Umfang dieser Aufgaben richtet sich nach den getroffenen Vereinbarungen mit dem Erstversicherer. | |||
Risikoträger und Leistungserbringer im Schadenfall bleibt jedoch immer das im Versicherungsschein genannte Erstversicherer. | Risikoträger und Leistungserbringer im Schadenfall bleibt jedoch immer das im Versicherungsschein genannte Erstversicherer. | ||
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