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Für das Jahr {{#var:aktuelles_Jahr}} beträgt der maximale Arbeitgeberzuschuss {{#var:3.6}} € monatlich.<br /> | Für das Jahr {{#var:aktuelles_Jahr}} beträgt der maximale Arbeitgeberzuschuss {{#var:3.6}} € monatlich.<br /> | ||
* '''Voraussetzungen zum Erhalt des Arbeitgeberanteils''' | |||
Um den Zuschuss zu erhalten, wird ein Nachweis durch den Krankenversicherer ausgestellt, den der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber vorlegen muss. Dieser Nachweis muss die nachfolgenden Informationen enthalten: | :Die Voraussetzung zum Erhalt des Arbeitgeberzuschusses für den Angestellten ist, dass der Leistungsumfang der privaten Krankenversicherung dem Grunde nach den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. <br /> | ||
:Arbeitnehmer, die privat krankenversichert sind, erhalten einen Zuschuss durch den Arbeitgeber für die Kosten der Krankenversicherung. Die Mitgliedsunternehmen des PKV-Verbandes (Verband der Privaten Krankenversicherung) erfüllen die Voraussetzungen gem. § 257 Abs. 2a SGB V. Dieser regelt den rechtlichen Anspruch des Zuschusses. | |||
:Um den Zuschuss zu erhalten, wird ein Nachweis durch den Krankenversicherer ausgestellt, den der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber vorlegen muss. Dieser Nachweis muss die nachfolgenden Informationen enthalten: | |||
- Art der vertraglichen Leistungen<br /> | - Art der vertraglichen Leistungen<br /> |