Krankenversicherung private, Arbeitgeberanteil / Arbeitgeberzuschuss: Unterschied zwischen den Versionen

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*'''Höhe des Arbeitgeberzuschusses'''
*'''Höhe des Arbeitgeberzuschusses'''


Der Arbeitgeber gewährt 50 % des Versicherungsbeitrages als Zuschuss, maximal jedoch die Höhe des Arbeitgeberanteils für einen gesetzlich versicherten Arbeitnehmer. Der maximale Arbeitgeberanteil berechnet sich aus der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze und dem allgemeinen Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung. Liegt der Krankenversicherungsbeitrag unterhalb der Höchstgrenze, bezahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss von maximal der Hälfte des Beitrages. Alle Zuschüsse zusammen dürfen die Höchstgrenze nicht überschreiten.
:Der Arbeitgeber gewährt 50 % des Versicherungsbeitrages als Zuschuss, maximal jedoch die Höhe des Arbeitgeberanteils für einen gesetzlich versicherten Arbeitnehmer. Der maximale Arbeitgeberanteil berechnet sich aus der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze und dem allgemeinen Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung. Liegt der Krankenversicherungsbeitrag unterhalb der Höchstgrenze, bezahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss von maximal der Hälfte des Beitrages. Alle Zuschüsse zusammen dürfen die Höchstgrenze nicht überschreiten.


Liegt das Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze, so wird das tatsächliche Bruttogehalt zur Berechnung des Zuschusses berücksichtigt. Diese Regelung trifft zu, wenn Altersteilzeit in Anspruch genommen wurde oder im Rahmen der Elternzeit die Arbeitszeit reduziert wurde, wodurch die Versicherungspflicht in der GKV bestehen würde und hierfür eine Befreiung vorliegt.
:Liegt das Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze, so wird das tatsächliche Bruttogehalt zur Berechnung des Zuschusses berücksichtigt. Diese Regelung trifft zu, wenn Altersteilzeit in Anspruch genommen wurde oder im Rahmen der Elternzeit die Arbeitszeit reduziert wurde, wodurch die Versicherungspflicht in der GKV bestehen würde und hierfür eine Befreiung vorliegt.


:Der Gewährung des Arbeitgeberzuschusses bezieht sich nur auf die tatsächlich geleisteten Beiträge. An Ausgaben zum Selbstbehalt beteiligt sich der Arbeitgeber nicht, soweit sich der Arbeitgeber nicht freiwillig beteiligt. Wird eine Beitragsrückerstattung vom Krankenversicherer gewährt, hat dies keinen Einfluss auf die Höhe des Zuschusses. Die Beitragsrückerstattung kommt alleine dem Arbeitnehmer zugute.  
:Der Gewährung des Arbeitgeberzuschusses bezieht sich nur auf die tatsächlich geleisteten Beiträge. An Ausgaben zum Selbstbehalt beteiligt sich der Arbeitgeber nicht, soweit sich der Arbeitgeber nicht freiwillig beteiligt. Wird eine Beitragsrückerstattung vom Krankenversicherer gewährt, hat dies keinen Einfluss auf die Höhe des Zuschusses. Die Beitragsrückerstattung kommt alleine dem Arbeitnehmer zugute.  
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Schlagwort: Arbeitgeberanteil, Arbeitgeberzuschuss
Arbeitgeberanteil, Arbeitgeberzuschuss
 




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[[Category:Krankenversicherung private]][[Category:PIM]]<br />
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