Berufshaftpflichtversicherung, Arzt: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
<center>
{| class="wikitable"
|-
|}
{| border="0" style="border-collapse:collapse"
| [[Datei:Versicherungsvergleich.png |410px]]|| ''''''
'''120.000 Kundenmandate, inhabergeführt  seit 1985'''<br />
'''Angebote vergleichen  -  die  perfekte Versicherung'''<br />
|}
</center>


Bei Ärzten ist das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung aufgrund des Standesrechtes bzw. durch das Landesrecht gesetzlich geregelt. Das bestehen in ausreichender Höhe ist verpflichtend und bildet die Voraussetzung zur Zulassung des Arztes. <br />
Bei Ärzten ist das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung aufgrund des Standesrechtes bzw. durch das Landesrecht gesetzlich geregelt. Das bestehen in ausreichender Höhe ist verpflichtend und bildet die Voraussetzung zur Zulassung des Arztes. <br />
Zeile 106: Zeile 118:
<br />
<br />


<center>{{BimpimV02}}</center>
----
 
 
 
 




45.224

Bearbeitungen

Navigationsmenü