Pferdeleibesfruchtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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:- Des weiteren versichert der Schutz die dauerhafte Unfruchtbarkeit durch verschiedene Ursachen wie einen Unfall, eine Erkrankung oder gewisse Umwelteinflüsse.
:- Des weiteren versichert der Schutz die dauerhafte Unfruchtbarkeit durch verschiedene Ursachen wie einen Unfall, eine Erkrankung oder gewisse Umwelteinflüsse.


*'''Leistungsbeschränkungen der Leibesfruchtversicherung - Fohlenversicherung'''
:Verstirbt das Fohlen ab dem 7 Trächtigkeitsmonat der Stute bis einschließlich dem 28. Tag nach der Geburt werden 50 % der vereinbarten Versicherungssumme augezahlt. Verstirbt das Fohlen ab dem 29. Tag nach der Geburt werden 80 % der vereinbarten Versicherungssumme ausgezahlt.


*'''Beitrag zur Leibesfruchtversicherung'''
*'''Beitrag zur Leibesfruchtversicherung'''
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eine lebensbedrohliche Verletzung besteht
eine lebensbedrohliche Verletzung besteht


*'''Leistungsbeschränkungen der Leibesfruchtversicherung - Fohlenversicherung'''
:Verstirbt das Fohlen ab dem 7 Trächtigkeitsmonat der Stute bis einschließlich dem 28. Tag nach der Geburt werden 50 % der vereinbarten Versicherungssumme augezahlt. Verstirbt das Fohlen ab dem 29. Tag nach der Geburt werden 80 % der vereinbarten Versicherungssumme ausgezahlt.




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