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Sie sind verpflichtet dafür zu sorgen, dass vom Grundstück oder Haus keine Gefahr für Dritte ausgeht. | Sie sind verpflichtet dafür zu sorgen, dass vom Grundstück oder Haus keine Gefahr für Dritte ausgeht. | ||
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ist ein “Muss”. Der Eigentümer haftet für ein bebautes wie auch unbebautes Grundstück. | Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ist ein “Muss”. Der Eigentümer haftet für ein bebautes <ins>'''wie auch unbebautes Grundstück.</ins>''' | ||