Pferdeauktionsversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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<big>'''Pferdeauktionsversicherung'''</big>
<big>'''Pferdeauktionsversicherung - fall-of-hammer-Versicherung'''</big>


Fall-of-Hammer-Versicherung - Auktionsversicherung
Mit dem Hammer-Zuschlag in einer Pferdeauktion, geht das Pferd in das Eigentum des neuen Besitzers/Eigentümers über. Gleichfalls trägt der Eigentümer ab diesem Zeitpunkt alle Risiken, die im Zusammenhang mit dem ersteigerten Pferd stehen. Die Fall-of-Hammer-Versicherung bietet ab Zuschlag Versicherungsschutz. Diese Versicherung muss vor Kauf abgeschlossen werden. Wird kein Pferd ersteigert, entstehen auch keine Kosten.
Mit dem Hammer-Zuschlag in einer Pferdeauktion, geht das Pferd in das Eigentum des neuen Besitzers/Eigentümers über. Gleichfalls trägt der Eigentümer ab diesem Zeitpunkt alle Risiken, die im Zusammenhang mit dem ersteigerten Pferd stehen. Die Fall-of-Hammer-Versicherung bietet ab Zuschlag Versicherungsschutz. Diese Versicherung muss vor Kauf abgeschlossen werden. Wird kein Pferd ersteigert, entstehen auch keine Kosten.
Die Versicherungsleistungen
 
Tod - Verenden und Nottötung:
 
Bei Tod und Nottötung infolge eines Unfalls, Krankheit oder Operation, Trächtigkeit oder Geburt, Brand, Blitzschlag oder Explosion, wird der Auktionskaufpreis erstattet.
* '''Die Versicherungsleistungen'''
Diebstahl und Raub:
:'''Tod - Verenden und Nottötung'''
Bei Diebstahl und Raub wird der Auktionskaufpreis dem Versicherungsnehmer erstattet.
:Bei Tod und Nottötung infolge eines Unfalls, Krankheit oder Operation, Trächtigkeit oder Geburt, Brand, Blitzschlag oder Explosion, wird der Auktionskaufpreis erstattet.
Transportschaden:
:'''Diebstahl und Raub'''
Kommt es zu einem Transportunfall, mitversichert ist auch der Transportmittelunfall, dass zu Folge den Tod des Pferdes hat, ist dies versichert.
:Bei Diebstahl und Raub wird der Auktionskaufpreis dem Versicherungsnehmer erstattet.
Der Versicherungsschutz gilt innerhalb Deutschlands, in den Anrainerstaaten und in Skandinavien, Spanien, Portugal und Italien.
:'''Transportschaden'''
:Kommt es zu einem Transportunfall, mitversichert ist auch der Transportmittelunfall, dass zu Folge den Tod des Pferdes hat, ist dies versichert.
 
'''örtlicher Geltungsbereich'''
:Der Versicherungsschutz gilt innerhalb Deutschlands, in den Anrainerstaaten und in Skandinavien, Spanien, Portugal und Italien.




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