Pferdeauktionsversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Änderung der Größe ,  10:45, 28. Apr. 2022
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 12: Zeile 12:




<big>'''Pferdeauktionsversicherung - fall-of-hammer-Versicherung'''</big>
<big>'''Pferdeauktionsversicherung / fall-of-hammer-Versicherung'''</big>


Mit dem Hammer-Zuschlag in einer Pferdeauktion, geht das Pferd in das Eigentum des neuen Besitzers/Eigentümers über. Gleichfalls trägt der Eigentümer ab diesem Zeitpunkt alle Risiken, die im Zusammenhang mit dem ersteigerten Pferd stehen. Die Fall-of-Hammer-Versicherung bietet ab Zuschlag Versicherungsschutz. Diese Versicherung muss vor Kauf abgeschlossen werden. '''Wird kein Pferd ersteigert, entstehen auch keine Kosten.'''
Mit dem Hammer-Zuschlag in einer Pferdeauktion, geht das Pferd in das Eigentum des neuen Besitzers/Eigentümers über. Gleichfalls trägt der Eigentümer ab diesem Zeitpunkt alle Risiken, die im Zusammenhang mit dem ersteigerten Pferd stehen. Die Fall-of-Hammer-Versicherung bietet ab Zuschlag Versicherungsschutz. Diese Versicherung muss vor Kauf abgeschlossen werden. '''Wird kein Pferd ersteigert, entstehen auch keine Kosten.'''
45.224

Bearbeitungen

Navigationsmenü