Umweltschadensversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
 
Zeile 17: Zeile 17:
*'''Haftung des Verursachers'''
*'''Haftung des Verursachers'''


Die Haftung des Verursachers erfolgt gem. Umweltschadengesetz für Schäden an
:Die Haftung des Verursachers erfolgt gem. Umweltschadengesetz für Schäden an


* Personen
:Personen
* Flora
:Flora
* Fauna
:Fauna
* Boden
:Boden
* Gewässer
:Gewässer




*'''Versicherungsumfang der Umweltschadenversicherung'''
*'''Versicherungsumfang der Umweltschadenversicherung'''


Im Rahmen der Umweltschadenversicherung besteht Versicherungsschutz für Schäden an geschützten natürlichen Lebensräumen und an besonders geschützten Tierarten, Pflanzenarten sowie Naturschutzgebiete und Vogelschutzgebiete.
:Im Rahmen der Umweltschadenversicherung besteht Versicherungsschutz für Schäden an geschützten natürlichen Lebensräumen und an besonders geschützten Tierarten, Pflanzenarten sowie Naturschutzgebiete und Vogelschutzgebiete.


Ein Umweltschaden ist die Schädigung von natürlichen Lebensräumen, von geschützten Arten, von Gewässern und des Bodens.  
:Ein Umweltschaden ist die Schädigung von natürlichen Lebensräumen, von geschützten Arten, von Gewässern und des Bodens.  




*'''Versicherte Kosten in der Umweltschadensversicherung'''
*'''Versicherte Kosten in der Umweltschadensversicherung'''
*
 
* Sanierungskosten
:Sanierungskosten
* Gutachterkosten
:Gutachterkosten
* Anwaltskosten
:Anwaltskosten
* Zeugenkosten
:Zeugenkosten
* Gerichtskosten
:Gerichtskosten
* Verwaltungsverfahrenskosten
:Verwaltungsverfahrenskosten




*'''Berufliche Tätigkeiten nach dem Umweltschadengesetz'''
*'''Berufliche Tätigkeiten nach dem Umweltschadengesetz'''


* Betrieb von genehmigungspflichtigen Anlagen
:Betrieb von genehmigungspflichtigen Anlagen
* Abfallwirtschaftsbetriebe, auch grenzübergreifende Abfallverbringung
:Abfallwirtschaftsbetriebe, auch grenzübergreifende Abfallverbringung
* Einbringen oder Einleiten von Schadstoffen in Gewässer oder Grundwasser
:Einbringen oder Einleiten von Schadstoffen in Gewässer oder Grundwasser
* Entnahme von Wasser aus Gewässern sowie Aufstauung oberirdischer Gewässer
:Entnahme von Wasser aus Gewässern sowie Aufstauung oberirdischer Gewässer
* Herstellung, Verwendung und Lagerung von gefährlichen Stoffen
:Herstellung, Verwendung und Lagerung von gefährlichen Stoffen
* Beförderung von Gefahrgut
:Beförderung von Gefahrgut
* gentechnische Arbeiten und Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen
:gentechnische Arbeiten und Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen
45.224

Bearbeitungen

Navigationsmenü