Produkthaftpflichtversicherung, Produktbeobachtungspflicht: Unterschied zwischen den Versionen

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Weiterzugeben. Ansprüche begründet der § 823 BGB (verschuldensabhängiger Tatbestand). '''Ggf.  hat der Hersteller das Produkt zurückzurufen.'''<br />
Weiterzugeben. Ansprüche begründet der § 823 BGB (verschuldensabhängiger Tatbestand). '''Ggf.  hat der Hersteller das Produkt zurückzurufen.'''<br />


Siehe auch: [[Produktrückrufversicherung]]
👁 Siehe auch: [[Produktrückrufversicherung]]


Schlagwort: aktive Beobachtungspflicht, passive Beobachtungspflicht, Herstellerpflichten, Produzentenpflichten, Produzentenhaftung<br />
Schlagwort: aktive Beobachtungspflicht, passive Beobachtungspflicht, Herstellerpflichten, Produzentenpflichten, Produzentenhaftung<br />
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