45.224
Bearbeitungen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 44: | Zeile 44: | ||
:- Kfz-'''Haftpflicht:''' Bis zur vertraglichen Versicherungssumme sind Reparaturschäden / Schadenersatzansprüche von Dritten gedeckt. | :- Kfz-'''Haftpflicht:''' Bis zur vertraglichen Versicherungssumme sind Reparaturschäden / Schadenersatzansprüche von Dritten gedeckt. | ||
:- Kfz-'''Teilkasko:''' | :- Kfz-'''Teilkasko:''' Die Teilkaskoversicherung deckt Schäden verursacht durch Diebstahl, Brand, Elementar- u. Glasbruchschäden und Wildunfällen. | ||
:- Kfz-'''Vollkasko:''' | :- Kfz-'''Vollkasko:''' Durch die Vollkaskoversicherung werden zusätzlich Schäden, die von Fremden mutwillig verursacht wurden oder auch durch Eigenverschulden, gedeckt. | ||