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* '''Nachweispflicht'''<br /> | * '''Nachweispflicht'''<br /> | ||
:Bei einem Wechsel des Versicherungsunternehmens muss der Versicherungsnehmer nachweisen, dass er ununterbrochen versichert war. Dies hat bis zum Zeitpunkt der Beendigung des alten Versicherungsvertrags zu erfolgen. | :Bei einem Wechsel des Versicherungsunternehmens muss der Versicherungsnehmer nachweisen, dass er ununterbrochen versichert war. Dies hat bis zum Zeitpunkt der Beendigung des alten Versicherungsvertrags zu erfolgen. | ||
Bei einem Wechsel aufgrund des Sonderkündigungsrechts muss der Nachweis der Vorversicherung innerhalb von zwei Monaten erbracht werden. | :Bei einem Wechsel aufgrund des Sonderkündigungsrechts muss der Nachweis der Vorversicherung innerhalb von zwei Monaten erbracht werden. | ||
Bei Anspruch auf freie Heilfürsorge und Anspruch auf Familienversicherung gelten die gleichen Fristen. | Bei Anspruch auf freie Heilfürsorge und Anspruch auf Familienversicherung gelten die gleichen Fristen. | ||