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:Bei Anspruch auf freie Heilfürsorge und Anspruch auf Familienversicherung gelten die gleichen Fristen. | :Bei Anspruch auf freie Heilfürsorge und Anspruch auf Familienversicherung gelten die gleichen Fristen. | ||
: ❗️'''Bevor eine private Krankenversicherung gekündigt wird, sollte unbedingt die Zusage des neuen Versicherers''', egal ob es sich um einen PKV oder einen GKV handelt, '''vorliegen''', aus der hervorgeht, dass der neue Vertrag bereits zustandegekommen ist. Das bedeutet: Unbedingt rechtzeitig vor der Kündigung des Altvertrages einen Antrag auf neuen Versicherungsschutz stellen! Bedenken Sie, dass bei vorliegenden/zwischenzeitlich eingetretenen Erkrankungen der neue Versicherer ihrem Antragswunsch nicht unbedingt entsprechen muss (kein Annahmezwang), aber der Altversicherer über ihre Kündigung möglicherweise sehr erfreut ist und Ihnen gerne und sehr schnell die Kündigungsbestätigung zukommen lässt. '''Der Versicherungsmakler ist Ihnen bei der Kündigungsabwicklung immer behilflich'''. | |||