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:Als Gefahrgut werden Stoffe bezeichnet, die besondere Anforderungen an die Verpackung, Lagerung und den Transport stellen. Hierzu stellen Stoffe, mit nachfolgenden Eigenschaften: | :Als Gefahrgut werden Stoffe bezeichnet, die besondere Anforderungen an die Verpackung, Lagerung und den Transport stellen. Hierzu stellen Stoffe, mit nachfolgenden Eigenschaften: | ||
:entzündbar | :entzündbar, | ||
:selbstentzündlich | :selbstentzündlich, | ||
:explosionsgefährlich | :explosionsgefährlich, | ||
:unter Druck befindlich | :unter Druck befindlich, | ||
:giftig | :giftig, | ||
:ätzend | :ätzend, | ||
:fäulnisfähig | :fäulnisfähig, | ||
:übelriechend | :übelriechend. | ||
:Diese Gefahrgüter werden numerisch in Gefahrgutklassen eingeordnet. | :Diese Gefahrgüter werden numerisch in Gefahrgutklassen eingeordnet. | ||
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Somit handelt es sich um Gefahrgut, wenn Stoffe, Lösungen, Gemische und Gegenstände aufgrund der Beschaffenheit oder Inhalts beim Transport gefährlich sind, wie z.B. | Somit handelt es sich um Gefahrgut, wenn Stoffe, Lösungen, Gemische und Gegenstände aufgrund der Beschaffenheit oder Inhalts beim Transport gefährlich sind, wie z.B. | ||
: | :für die Gesundheit und das Leben von Menschen und Tieren und anderen Sachen, | ||
: | :für die öffentliche Ordnung und Sicherheit, | ||
: | :für die Allgemeinheit und Güter der Allgemeinheit, | ||
: | :die aufgrund des Transports eine Gefahr darstellen können. | ||
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:Diese sind u.a.: | :Diese sind u.a.: | ||
:Verpackungsvorschriften | :Verpackungsvorschriften, | ||
:Kennzeichnungsvorschriften | :Kennzeichnungsvorschriften, | ||
:ADR-Bescheinigung | :ADR-Bescheinigung. | ||