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Ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen – einschließlich Anhänger – besteht für den Frachtführer eine '''Versicherungspflicht nach § 7a GüKG (Güterkraftverkehrsgesetz).''' Der Frachtführer führt als selbständiger Kaufmann aufgrund eines Beförderungsvertrages den Transport selbst durch.<br /> | '''Ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen''' – einschließlich Anhänger – besteht für den Frachtführer eine '''Versicherungspflicht nach § 7a GüKG (Güterkraftverkehrsgesetz).''' | ||
Der Frachtführer führt als selbständiger Kaufmann aufgrund eines Beförderungsvertrages den Transport selbst durch.<br /> | |||
Weitere Details siehe Güterkraftverkehrsgesetz: ►https://www.gesetze-im-internet.de/g_kg_1998/BJNR148510998.html | |||
* '''Transportwege/Art:''' | * '''Transportwege/Art:''' | ||
:auf der Straße<br /> | :auf der Straße,<br /> | ||
:auf der Schiene<br /> | :auf der Schiene,<br /> | ||
:in der Luft (auch Luftfrachtführer oder Carrier genannt)<br /> | :in der Luft (auch Luftfrachtführer oder Carrier genannt),<br /> | ||
:zur See (Verfrachter)<br /> | :zur See (Verfrachter),<br /> | ||
:auf Binnengewässern oder<br /> | :auf Binnengewässern oder,<br /> | ||
:durch eine Kombination aus den verschiedenen Verkehrsträgern<br /> | :durch eine Kombination aus den verschiedenen Verkehrsträgern.<br /> | ||
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:Die Frachtführerhaftungsversicherung übernimmt die '''Haftung des Straßenfrachtführers innerhalb Europas''' aufgrund:<br /> | :Die Frachtführerhaftungsversicherung übernimmt die '''Haftung des Straßenfrachtführers innerhalb Europas''' aufgrund:<br /> | ||
:nationalen Rechtsvorschriften der einzelnen europäischen Staaten,<br /> | |||
:marktüblichen oder gesetzlich zulässigen allgemeinen Geschäftsbedingungen,<br /> | :marktüblichen oder gesetzlich zulässigen allgemeinen Geschäftsbedingungen,<br /> | ||
:Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr. (CMR)<br /> | :Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr. (CMR)<br /> | ||
Der Versicherungsschutz besteht grundsätzlich '''für Güter aller Art'''.<br /> | :Der Versicherungsschutz besteht grundsätzlich '''für Güter aller Art'''.<br /> | ||
*'''Besondere Regelungen''' gelten jedoch für: | |||
:Dokumente,<br /> | |||
:Edelsteine,<br /> | |||
:Urkunden,<br /> | |||
:Papiergeld,<br /> | |||
:Juwelen,<br /> | |||
:Wertpapiere,<br /> | |||
:Kunstgegenstände,<br /> | |||
:diebstahlgefährdete Güter.<br /> | |||
*'''Haftungsgrenzen'''<br> | |||
Haftungsgrenze Innerhalb Europa Innerhalb Deutschland | Haftungsgrenze Innerhalb Europa Innerhalb Deutschland | ||
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Sonstige Vermögensschäden Bis zum 3-fachen der Verlusthaftung | Sonstige Vermögensschäden Bis zum 3-fachen der Verlusthaftung | ||
SZR= Sonderziehungsrecht; Recheneinheit des internationalen Währungsfonds die täglich neu festgelegt wird, als Faustregel gilt 8,33 SZR = 10 Euro | SZR= Sonderziehungsrecht; Recheneinheit des internationalen Währungsfonds die täglich neu festgelegt wird, als Faustregel gilt 8,33 SZR = 10 Euro | ||
*'''Mitversichert sind'''<br /> | *'''Mitversichert sind'''<br /> | ||
Aufräumungskosten und Entsorgungskosten<br /> | :Aufräumungskosten und Entsorgungskosten<br /> | ||
Havarie-grosse-Beiträge<br /> | :Havarie-grosse-Beiträge<br /> | ||
Haftung für fremde Frachtführer, die vom Versicherungsnehmer mit der Durchführung des Transports beauftragt worden sind<br /> | :Haftung für fremde Frachtführer, die vom Versicherungsnehmer mit der Durchführung des Transports beauftragt worden sind<br /> | ||
*'''Erweiterungen des Versicherungsschutzes'''<br /> | *'''Erweiterungen des Versicherungsschutzes'''<br /> | ||
Der Versicherungsschutz der Frachtführerhaftungsversicherung kann je nach Bedarf erweitert werden, wie z.B. | :Der Versicherungsschutz der Frachtführerhaftungsversicherung kann je nach Bedarf erweitert werden, wie z.B. | ||
Erweiterung auf Staaten außerhalb von Europa<br /> | :Erweiterung auf Staaten außerhalb von Europa<br /> | ||
Erweiterung auf die Haftung aus Individualvereinbarungen (soweit gesetzlich zulässig)<br /> | :Erweiterung auf die Haftung aus Individualvereinbarungen (soweit gesetzlich zulässig)<br /> | ||
Erweiterung auf die Haftung für Schäden an fremden Anhängern, Aufliegern, Trailern und Chassis<br /> | :Erweiterung auf die Haftung für Schäden an fremden Anhängern, Aufliegern, Trailern und Chassis<br /> | ||
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