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Ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen – einschließlich Anhänger – besteht für den Frachtführer eine '''Versicherungspflicht nach § 7a GüKG (Güterkraftverkehrsgesetz).''' Der Frachtführer führt als selbständiger Kaufmann aufgrund eines Beförderungsvertrages den Transport selbst durch.<br /> | '''Ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen''' – einschließlich Anhänger – besteht für den Frachtführer eine '''Versicherungspflicht nach § 7a GüKG (Güterkraftverkehrsgesetz).''' Der Frachtführer führt als selbständiger Kaufmann aufgrund eines Beförderungsvertrages den Transport selbst durch.<br /> | ||
* '''Transportwege/Art:''' | * '''Transportwege/Art:''' | ||
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:Die Frachtführerhaftungsversicherung übernimmt die '''Haftung des Straßenfrachtführers innerhalb Europas''' aufgrund:<br /> | :Die Frachtführerhaftungsversicherung übernimmt die '''Haftung des Straßenfrachtführers innerhalb Europas''' aufgrund:<br /> | ||
:nationalen Rechtsvorschriften der einzelnen europäischen Staaten,<br /> | |||
:marktüblichen oder gesetzlich zulässigen allgemeinen Geschäftsbedingungen,<br /> | :marktüblichen oder gesetzlich zulässigen allgemeinen Geschäftsbedingungen,<br /> | ||
:Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr. (CMR)<br /> | :Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr. (CMR)<br /> | ||
Der Versicherungsschutz besteht grundsätzlich '''für Güter aller Art'''.<br /> | Der Versicherungsschutz besteht grundsätzlich '''für Güter aller Art'''.<br /> | ||
'''Besondere Regelungen''' gelten jedoch für: | |||
*'''Besondere Regelungen''' gelten jedoch für: | |||
:Dokumente<br /> | :Dokumente<br /> |