Transportversicherung, Frachtführerversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen – einschließlich Anhänger – besteht für den Frachtführer eine '''Versicherungspflicht nach § 7a GüKG (Güterkraftverkehrsgesetz).''' Der Frachtführer führt als selbständiger Kaufmann aufgrund eines Beförderungsvertrages den Transport selbst durch.<br />
'''Ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen''' – einschließlich Anhänger – besteht für den Frachtführer eine '''Versicherungspflicht nach § 7a GüKG (Güterkraftverkehrsgesetz).''' Der Frachtführer führt als selbständiger Kaufmann aufgrund eines Beförderungsvertrages den Transport selbst durch.<br />


* '''Transportwege/Art:'''
* '''Transportwege/Art:'''
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:Die Frachtführerhaftungsversicherung übernimmt die '''Haftung des Straßenfrachtführers innerhalb Europas''' aufgrund:<br />
:Die Frachtführerhaftungsversicherung übernimmt die '''Haftung des Straßenfrachtführers innerhalb Europas''' aufgrund:<br />


-:ationalen Rechtsvorschriften der einzelnen europäischen Staaten,<br />
:nationalen Rechtsvorschriften der einzelnen europäischen Staaten,<br />
:marktüblichen oder gesetzlich zulässigen allgemeinen Geschäftsbedingungen,<br />
:marktüblichen oder gesetzlich zulässigen allgemeinen Geschäftsbedingungen,<br />
:Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr. (CMR)<br />
:Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr. (CMR)<br />


Der Versicherungsschutz besteht grundsätzlich '''für Güter aller Art'''.<br />
Der Versicherungsschutz besteht grundsätzlich '''für Güter aller Art'''.<br />
'''Besondere Regelungen''' gelten jedoch für:
 
 
*'''Besondere Regelungen''' gelten jedoch für:


:Dokumente<br />
:Dokumente<br />
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