45.224
Bearbeitungen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 10: | Zeile 10: | ||
</center> | </center> | ||
'''Ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen''' – einschließlich Anhänger – besteht für den Frachtführer eine '''Versicherungspflicht nach § 7a GüKG (Güterkraftverkehrsgesetz).''' Der Frachtführer führt als selbständiger Kaufmann aufgrund eines Beförderungsvertrages den Transport selbst durch.<br /> | '''Ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen''' – einschließlich Anhänger – besteht für den Frachtführer eine '''Versicherungspflicht nach § 7a GüKG (Güterkraftverkehrsgesetz).''' Der Frachtführer führt als selbständiger Kaufmann aufgrund eines Beförderungsvertrages den Transport selbst durch.<br /> | ||
Details siehe Güterkraftverkehrsgesetz: ►https://www.gesetze-im-internet.de/g_kg_1998/BJNR148510998.html | Weitere Details siehe Güterkraftverkehrsgesetz: ►https://www.gesetze-im-internet.de/g_kg_1998/BJNR148510998.html | ||