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Gegenüber seinen Beamten hat der Dienstherr, dies kann das Land oder der Bund sein, eine besondere Art der Fürsorgepflicht. | Gegenüber seinen Beamten hat der Dienstherr, dies kann das Land oder der Bund sein, eine besondere Art der Fürsorgepflicht. | ||
Dieser Pflicht kommt er bei Beamten in besonders gefährdeten Berufsgruppen durch die Gewährung umfänglicher Heilbehandlungskosten im System der freien Heilfürsorge nach. | Dieser Pflicht kommt er bei Beamten in besonders gefährdeten Berufsgruppen durch die Gewährung umfänglicher Heilbehandlungskosten im System der freien Heilfürsorge nach. | ||
*'''Anspruch auf freie Heilfürsorge bis zum Rentenalter haben demnach:'''<br /> | *'''Anspruch auf freie Heilfürsorge bis zum Rentenalter haben demnach:'''<br /> | ||
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- Justizvollzugsbeamte,<br /> | - Justizvollzugsbeamte,<br /> | ||
- Soldaten (besondere Regelungen).<br /> | - Soldaten (besondere Regelungen).<br /> | ||
⚠️ '''Die Leistungen der Heilfürsorge entsprechen in etwa den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse. Sie werden nur für den Beamten selbst und nicht für Familienangehörige gewährt. (Nicht sozialversicherungspflichtige) Familienangehörige sind aber beihilfeberechtigt und deshalb am besten mit dem kostengünstigen Restkostentarif der privaten Krankenversicherung versorgt. Die gesetzlichen Krankenkassen bieten keinen Restkostentarif an.<br />''' | ⚠️ '''Die Leistungen der Heilfürsorge entsprechen in etwa den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse. Sie werden nur für den Beamten selbst und nicht für Familienangehörige gewährt. (Nicht sozialversicherungspflichtige) Familienangehörige sind aber beihilfeberechtigt und deshalb am besten mit dem kostengünstigen Restkostentarif der privaten Krankenversicherung versorgt. Die gesetzlichen Krankenkassen bieten keinen Restkostentarif an.<br />''' |