Pferdehalterhaftpflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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'''<big>Pferdehaftpflichtversicherung</big>'''
'''<big>Pferdehaftpflichtversicherung / Ponyhaftpflichtversicherung</big>'''




*'''Luxustier oder Nutztier, hiervon hängt der Haftungsumfang ab'''.<br />
*'''Luxustier oder Nutztier, hiervon hängt der Haftungsumfang ab'''.<br />
:Da die meisten Pferdebesitzer ihre Tiere nicht aus gewerblichen Gründen, sondern aus der Liebhaberei heraus halten, gelten Pferde rechtlich als so genannte Luxustiere. Anders als bei Nutztieren, auf die der Besitzer zur Erzielung seines Lebensunterhalts angewiesen ist (gewerbliche Nutzung), '''haftet der Pferdebesitzer hier in vollem Umfang verschuldensunabhängig''' für durch das Tier verursachte Schäden. ⚠️ '''Eine Pferdehaftpflichtversicherung ist daher für alle Pferdebesitzer unverzichtbar.'''
:Da die meisten Pferdebesitzer und Ponybesitzer ihre Tiere nicht aus gewerblichen Gründen, sondern aus der Liebhaberei heraus halten, gelten Pferde rechtlich als so genannte Luxustiere. Anders als bei Nutztieren, auf die der Besitzer zur Erzielung seines Lebensunterhalts angewiesen ist (gewerbliche Nutzung), '''haftet der Pferdebesitzer hier in vollem Umfang verschuldensunabhängig''' für durch das Tier verursachte Schäden. ⚠️ '''Eine Pferdehaftpflichtversicherung ist daher für alle Pferdebesitzer unverzichtbar.'''




*'''Haftungsumfang bei nicht gewerblicher Pferdenutzung'''<br>
*'''Haftungsumfang bei nicht gewerblicher Pferdenutzung / Ponynutzung'''<br>
:⚠️ Der Besitzer haftet '''<ins>verschuldensunabhängig</ins>'''. Der Pferdehalter haftet für die von seinem Pferd ausgehende „typische Tiergefahr“, dies ist durch $ 833 BGB geregelt. '''Er haftet für alle Schäden die durch sein Pferd entstehen und dies auch ohne eigenes Verschulden.'''  Hintergrund ist, dass der Tierhalter in den Augen des Gesetzgebers allein durch die Haltung eines Tieres eine potentielle Gefahrenquelle für Dritte schafft, für die er diesem gegenüber auch einstehen soll.<br />
:⚠️ Der Besitzer haftet '''<ins>verschuldensunabhängig</ins>'''. Der Pferdehalter haftet für die von seinem Pferd ausgehende „typische Tiergefahr“, dies ist durch $ 833 BGB geregelt. '''Er haftet für alle Schäden die durch sein Pferd entstehen und dies auch ohne eigenes Verschulden.'''  Hintergrund ist, dass der Tierhalter in den Augen des Gesetzgebers allein durch die Haltung eines Tieres eine potentielle Gefahrenquelle für Dritte schafft, für die er diesem gegenüber auch einstehen soll.<br />


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Pferdehaftpflicht, Pferdehaftpflichtversicherung, Pferdehalterhaftpflicht, Pferdeeigentümerhaftpflicht
Pferdehaftpflicht, Ponyhaftpflicht, Pferdehaftpflichtversicherung, Pferdehalterhaftpflicht, Ponyhalterhaftpflicht, Pferdeeigentümerhaftpflicht


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