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'''Mit dem Hammer-Zuschlag (Gefahrübergabe) in einer Pferdeauktion, geht das Pferd in das Eigentum des neuen Besitzers/Eigentümers über'''. Gleichfalls trägt der Eigentümer ab diesem Zeitpunkt alle Risiken, die im Zusammenhang mit dem ersteigerten Pferd stehen. Die Fall-of-Hammer-Versicherung bietet ab Zuschlag Versicherungsschutz. Diese Versicherung wird vor Kauf abgeschlossen. | '''Mit dem Hammer-Zuschlag (Gefahrübergabe) in einer Pferdeauktion, geht das Pferd in das Eigentum des neuen Besitzers/Eigentümers über'''. Gleichfalls trägt der Eigentümer ab diesem Zeitpunkt alle Risiken, die im Zusammenhang mit dem ersteigerten Pferd stehen. Die Fall-of-Hammer-Versicherung bietet ab Zuschlag Versicherungsschutz. Diese Versicherung wird vor Kauf abgeschlossen. Bei dieser Versicherung handelt sich um eine Kurzzeitversicherung. Es wird ein einmaliger Beitrag fällig. | ||
⚠️ '''Wird kein Pferd ersteigert, entstehen auch keine Kosten'''.<br /> | ⚠️ '''Wird kein Pferd ersteigert, entstehen auch keine Kosten'''.<br /> | ||
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:Der Versicherungsschutz gilt innerhalb Deutschlands, in den Anrainerstaaten und in Skandinavien, Spanien, Portugal und Italien. | :Der Versicherungsschutz gilt innerhalb Deutschlands, in den Anrainerstaaten und in Skandinavien, Spanien, Portugal und Italien. | ||