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Von dem Abschlussjahr der Kapitallebensversicherung wird die Besteuerung festgemacht.<br /> | Von dem Abschlussjahr der Kapitallebensversicherung wird die Besteuerung festgemacht.<br /> | ||
'''Bei einem Abschluss vor dem Jahr 2005''' | '''Bei einem Abschluss vor dem Jahr 2005'''<br /> | ||
und der Vertrag läuft mindestens zwölf Jahre,<br /> | |||
mindestens fünf Jahre Beiträge gezahlt wurden<br /> | |||
und die Todesfallsumme mind. 60% der eingezahlten Beiträge ausmacht<br /> | |||
bleibt die Lebensversicherung '''ertragssteuerfrei'''. Andernfalls unterliegt der komplette Ertrag der Abgeltungssteuer.<br /> | |||
'''Bei einem Abschluss ab dem 1. Januar 2005''' <br /> | '''Bei einem Abschluss ab dem 1. Januar 2005''' <br /> |