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'''Bei einem Abschluss vor dem Jahr 2005'''<br /> | '''Bei einem Abschluss vor dem Jahr 2005'''<br /> | ||
die Vertragsdauer beträgt mindestens zwölf Jahre,<br /> | und die Vertragsdauer beträgt mindestens zwölf Jahre,<br /> | ||
es sind mindestens fünf Jahre Beiträge gezahlt worden,<br /> | es sind mindestens fünf Jahre Beiträge gezahlt worden,<br /> | ||
und die Todesfallsumme beträgt mind. 60% der eingezahlten Beiträge,<br /> | und die Todesfallsumme beträgt mind. 60% der eingezahlten Beiträge,<br /> | ||
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Siehe auch: [[Abgeltungssteuer]] | |||