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die Versicherungssumme erst nach Ablauf des 60. Lebensjahres ausbezahlt wird, | die Versicherungssumme erst nach Ablauf des 60. Lebensjahres ausbezahlt wird, | ||
Trifft eines der beiden Kriterien nicht zu, Erträge aus der Lebensversicherung voll besteuern lassen. | Trifft eines der beiden Kriterien nicht zu, Erträge aus der Lebensversicherung voll besteuern lassen.<br /> | ||
* '''Bei einem Abschluss ab dem 1. Januar 2012''' | * '''Bei einem Abschluss ab dem 1. Januar 2012''' |