Gebäudeversicherung private, Solaranlagenversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 59: Zeile 59:
:Bei eintretenden Schäden an der Natur kann der Solaranlagenbetreiber zur Verantwortung gezogen werden. Umweltschäden sind, wenn Gewässer, Böden, geschützte Tierarten, geschützte Pflanzenarten und natürliche Lebensräume, wie z.B. Naturschutzgebiet, Vogelschutzgebiet, in Mitleidenschaft gezogen werden.
:Bei eintretenden Schäden an der Natur kann der Solaranlagenbetreiber zur Verantwortung gezogen werden. Umweltschäden sind, wenn Gewässer, Böden, geschützte Tierarten, geschützte Pflanzenarten und natürliche Lebensräume, wie z.B. Naturschutzgebiet, Vogelschutzgebiet, in Mitleidenschaft gezogen werden.


'''Gemietete, geliehene oder gepachtete Gebäudeteile'''
:'''Gemietete, geliehene oder gepachtete Gebäudeteile'''


:Ist die Solaranlage auf gemieteten, geliehenen oder gepachteten Gebäudeteilen oder Räumlichkeiten angebracht wird ein zusätzlicher Versicherungsschutz benötigt. Dieser Versicherungsschutz deckt die Schäden an fremden Räumlichkeiten oder Gebäudeteilen ab, die durch den Betrieb der Solaranlage entstehen.
:Ist die Solaranlage auf gemieteten, geliehenen oder gepachteten Gebäudeteilen oder Räumlichkeiten angebracht wird ein zusätzlicher Versicherungsschutz benötigt. Dieser Versicherungsschutz deckt die Schäden an fremden Räumlichkeiten oder Gebäudeteilen ab, die durch den Betrieb der Solaranlage entstehen.
45.224

Bearbeitungen

Navigationsmenü