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:Werden die Kriterien der selbständigen Tätigkeit erfüllt kann es in Sonderfällen zu einer Rentenversicherungspflicht kommen. Bestimmte Selbständige hat der Gesetzgeber als schutzbedürftig eingestuft, dass diese ähnlich wie Arbeitnehmer versicherungspflichtig in der Rentenversicherung sind. Diese sind nach § 2 Nr. 9 SGB VI selbständig Tätige, die | :Werden die Kriterien der selbständigen Tätigkeit erfüllt kann es in Sonderfällen zu einer Rentenversicherungspflicht kommen. Bestimmte Selbständige hat der Gesetzgeber als schutzbedürftig eingestuft, dass diese ähnlich wie Arbeitnehmer versicherungspflichtig in der Rentenversicherung sind. Diese sind nach § 2 Nr. 9 SGB VI selbständig Tätige, die | ||
im Rahmen der selbständigen Tätigkeit keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen | im Rahmen der selbständigen Tätigkeit keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen im Wesentlichen und auf Dauer für nur einen Auftraggeber Tätigkeiten ausführen | ||
im Wesentlichen und auf Dauer für nur einen Auftraggeber Tätigkeiten ausführen | |||
Werden 5/6 des Jahresumsatzes über einen Auftraggeber generiert, wird eine wesentliche Tätigkeit angenommen. Als Ausnahme kann projektbezogene Arbeit eingestuft werden. | :Werden 5/6 des Jahresumsatzes über einen Auftraggeber generiert, wird eine wesentliche Tätigkeit angenommen. Als Ausnahme kann projektbezogene Arbeit eingestuft werden. | ||
*'''Sperrminorität''' | |||
:Die Sperrminorität ermöglicht es, dass keine Beschlussfassung gegen den Minderheits-Gesellschafter einer GmbH gefasst werden können. | :Die Sperrminorität ermöglicht es, dass keine Beschlussfassung gegen den Minderheits-Gesellschafter einer GmbH gefasst werden können. |