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''' | *<big>'''Bootshaftpflichtversicherung'''</big> | ||
Die Yachthaftpflichtversicherung, auch Skipperhaftpflicht genannt, wird vom Eigner der Yacht abgeschlossen und hat weltweite Gültigkeit für den Eigner, die Skipper und die Crew. Versichert sind Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden. Auch die Schadenabwehr von unberechtigten Forderungen ist im Versicherungsschutz beinhaltet. | :Die Yachthaftpflichtversicherung, auch Skipperhaftpflicht genannt, wird vom Eigner der Yacht abgeschlossen und hat weltweite Gültigkeit für den Eigner, die Skipper und die Crew. Versichert sind Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden. Auch die Schadenabwehr von unberechtigten Forderungen ist im Versicherungsschutz beinhaltet. | ||
'''Rundum-Schutz''' | :'''Rundum-Schutz''' | ||
Für Personen-, Sach- und Vermögensschäden gilt weltweiter Versicherungsschutz. Auch Ansprüche von Crewmitgliedern untereinander sind versichert. | Für Personen-, Sach- und Vermögensschäden gilt weltweiter Versicherungsschutz. Auch Ansprüche von Crewmitgliedern untereinander sind versichert. | ||
'''Skipperhaftpflicht''' | :'''Skipperhaftpflicht''' | ||
Besteht bereits eine Bootshaftpflichtversicherung, so ist die Skipperhaftpflicht für eine Charteryacht beinhaltet. | Besteht bereits eine Bootshaftpflichtversicherung, so ist die Skipperhaftpflicht für eine Charteryacht beinhaltet. | ||
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'''Rettungsmaßnahmen''' | :'''Rettungsmaßnahmen''' | ||
Wurde eines der Rettungssystem der Yacht, z.B.: GMDSS oder EPIRD versehentlich ausgelöst, werden die Suchkosten und Hilfskosten durch die Haftpflichtversicherung erstattet. | :Wurde eines der Rettungssystem der Yacht, z.B.: GMDSS oder EPIRD versehentlich ausgelöst, werden die Suchkosten und Hilfskosten durch die Haftpflichtversicherung erstattet. | ||
'''Yacht in Arrest''' | :'''Yacht in Arrest''' | ||
Wird die Yacht aufgrund behördlicher Anweisung arrestiert, so übernimmt die Haftpflichtversicherung die Sicherheitsleistung bis zu 100.000 Euro. | :Wird die Yacht aufgrund behördlicher Anweisung arrestiert, so übernimmt die Haftpflichtversicherung die Sicherheitsleistung bis zu 100.000 Euro. | ||
'''Teilnahme an Regatta''' | :'''Teilnahme an Regatta''' | ||
Meist ist das Regattarisiko in der Yachthaftpflichtversicherung versichert. | :Meist ist das Regattarisiko in der Yachthaftpflichtversicherung versichert. | ||
'''Weitere Sportgeräte''' | :'''Weitere Sportgeräte''' | ||
Versichert sind auch Haftpflichtansprüche aus dem Gebrauch von Wassersportgeräten und Beibooten, die zur Yacht gehören. | :Versichert sind auch Haftpflichtansprüche aus dem Gebrauch von Wassersportgeräten und Beibooten, die zur Yacht gehören. | ||
'''Gewässerschäden''' | :'''Gewässerschäden''' | ||
Im Versicherungsschutz beinhaltet sind Gewässerschäden, wie Verunreinigung von Gewässern oder des Grundwassers. | Im Versicherungsschutz beinhaltet sind Gewässerschäden, wie Verunreinigung von Gewässern oder des Grundwassers. | ||
'''Skipperhaftpflichtversicherung''' | :'''Skipperhaftpflichtversicherung''' | ||
Der Skipper haftet persönlich mit seinem Vermögen für alle von ihm verursachten Schäden, die dieser einem Dritten durch den Gebrauch einer fremden Yacht zufügt. Hierzu zählen auch die Beiboote sowie die Wassersportgeräte der Yacht. Die Skipperhaftpflichtversicherung kann der private wie auch gewerbliche Skipper abschliessen. Diese gilt für Yachten, Wassersportfahrzeuge - und nicht für Berufsschiffe - Fahrgastschiffe - . Diese wird auch als Skipperversicherung bezeichnet. | Der Skipper haftet persönlich mit seinem Vermögen für alle von ihm verursachten Schäden, die dieser einem Dritten durch den Gebrauch einer fremden Yacht zufügt. Hierzu zählen auch die Beiboote sowie die Wassersportgeräte der Yacht. Die Skipperhaftpflichtversicherung kann der private wie auch gewerbliche Skipper abschliessen. Diese gilt für Yachten, Wassersportfahrzeuge - und nicht für Berufsschiffe - Fahrgastschiffe - . Diese wird auch als Skipperversicherung bezeichnet. |