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*'''Haftungsumfang bei nicht gewerblicher Pferdenutzung | *'''Haftungsumfang bei nicht gewerblicher Pferdenutzung '''<br> | ||
:⚠️ Der Besitzer haftet '''<ins>verschuldensunabhängig</ins>'''. Der Pferdehalter haftet für die von seinem Pferd ausgehende „typische Tiergefahr“, dies ist durch $ 833 BGB geregelt. '''Er haftet für alle Schäden die durch sein Pferd entstehen und dies auch ohne eigenes Verschulden.''' Hintergrund ist, dass der Tierhalter dem Gesetzgeber nach, durch die Haltung eines Tieres eine potentielle Gefahrenquelle für Dritte schafft, für die er diesem gegenüber auch einstehen hat..<br /> | :⚠️ Der Besitzer haftet '''<ins>verschuldensunabhängig</ins>'''. Der Pferdehalter haftet für die von seinem Pferd ausgehende „typische Tiergefahr“, dies ist durch $ 833 BGB geregelt. '''Er haftet für alle Schäden die durch sein Pferd entstehen und dies auch ohne eigenes Verschulden.''' Hintergrund ist, dass der Tierhalter dem Gesetzgeber nach, durch die Haltung eines Tieres eine potentielle Gefahrenquelle für Dritte schafft, für die er diesem gegenüber auch einstehen hat..<br /> | ||