Bezugsrecht, bezugsberechtigte Person: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 11: Zeile 11:
</center>
</center>


==
== Kopfzeile ==
==
Das '''<big>Bezugsrecht</big>''' (Zahlungsempfänger im Versicherungsfall oder bei Ablauf) wird durch den Versicherungsnehmer (VN) bestimmt.
Das '''<big>Bezugsrecht</big>''' (Zahlungsempfänger im Versicherungsfall oder bei Ablauf) wird durch den Versicherungsnehmer (VN) bestimmt.
Handelt es sich um ein '''widerrufliches Bezugsrecht''', kann der VN einseitig dieses Bezugsrecht ändern.
Handelt es sich um ein '''widerrufliches Bezugsrecht''', kann der VN einseitig dieses Bezugsrecht ändern.
45.224

Bearbeitungen

Navigationsmenü