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Handelt es sich um ein '''widerrufliches Bezugsrecht''', kann der VN einseitig dieses Bezugsrecht ändern. | Handelt es sich um ein '''widerrufliches Bezugsrecht''', kann der VN einseitig dieses Bezugsrecht ändern. | ||
Handelt es sich um ein '''unwiderrufliches Bezugrecht''' so ist eine Änderung nur mit Zustimmung des Bezugsberechtigten möglich.<br /> | Handelt es sich um ein '''unwiderrufliches Bezugrecht''' so ist eine Änderung nur mit Zustimmung des Bezugsberechtigten möglich.<br /> | ||
- In der '''privaten Unfallversicherung''' wird die bezugsberechtigte Person im Todesfall bestimmt,<br /> | - In der '''privaten Unfallversicherung''' wird die bezugsberechtigte Person im Todesfall bestimmt,<br /> |