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:'''Vorweggenommene Erbfolge''' | |||
Die vorweggenommene Erbfolge macht es möglich, schon zu Lebzeiten, Teile des künftigen Nachlasses den Erben zukommen zu lassen.<br /> | :Die vorweggenommene Erbfolge macht es möglich, schon zu Lebzeiten, Teile des künftigen Nachlasses den Erben zukommen zu lassen.<br /> | ||
:'''Gewillkürte Erbfolge'''<br /> | |||
Der Erblasser erstellt ein Testament und bestimmt somit wer was aus dem Nachlass erhalten soll. <br /> | :Der Erblasser erstellt ein Testament und bestimmt somit wer was aus dem Nachlass erhalten soll. <br /> | ||
:'''Gesetzliche Erbfolge''' <br /> | |||
Wurde kein Testament erstellt, greift die gesetzliche Erbfolge. | Wurde kein Testament erstellt, greift die gesetzliche Erbfolge. |