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* '''eigenhändiges und öffentliches, notarielles Testament'''<br /> | * '''eigenhändiges und öffentliches, notarielles Testament'''<br /> | ||
Zu unterscheiden ist zwischen dem „eigenhändigen Testament“ und dem „öffentlichen, notariellen Testament". Beide Testamente sind gleichrangig. | :Zu unterscheiden ist zwischen dem „eigenhändigen Testament“ und dem „öffentlichen, notariellen Testament". Beide Testamente sind gleichrangig. | ||
* '''Formvorschriften'''<br /> | * '''Formvorschriften'''<br /> | ||
Ein Testament sollte immer mit "Testament, mein letzter Wille" tituliert sein. | :Ein Testament sollte immer mit "Testament, mein letzter Wille" tituliert sein. | ||
Ein eigenhändiges Testament muss auch eigenhändig, handschriftlich vom Erblasser niedergeschrieben werden. Es reicht kein unterzeichneter Computerausdruck. Beachten Sie den Wortlaut des Gesetzes http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2247.html | Ein eigenhändiges Testament muss auch eigenhändig, handschriftlich vom Erblasser niedergeschrieben werden. Es reicht kein unterzeichneter Computerausdruck. Beachten Sie den Wortlaut des Gesetzes http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2247.html | ||
Ein öffentliches Testament hingegen wird von einem Notar verfasst. | Ein öffentliches Testament hingegen wird von einem Notar verfasst. |