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:Die betriebliche Altersvorsorge muss dann u.a. die nachfolgenden vom Gesetzgeber festgelegten Bedingungen erfüllen: | :Die betriebliche Altersvorsorge muss dann u.a. die nachfolgenden vom Gesetzgeber festgelegten Bedingungen erfüllen: | ||
Reine Beitragszusage - „Nahles Rente“ - | :Reine Beitragszusage - „Nahles Rente“ - | ||
:Wesentlicher Inhalt des Sozialpartnermodells ist die Einführung der reinen Beitragszusage, der sog. „Nahles Rente“. Hierbei garantiert der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Zahlung eines festgelegten Betrages in die betriebliche Altersversorgung. Jedoch besteht für die Höhe der daraus resultierenden Altersrente keine Garantie. | :Wesentlicher Inhalt des Sozialpartnermodells ist die Einführung der reinen Beitragszusage, der sog. „Nahles Rente“. Hierbei garantiert der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Zahlung eines festgelegten Betrages in die betriebliche Altersversorgung. Jedoch besteht für die Höhe der daraus resultierenden Altersrente keine Garantie. | ||
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:Bereits bestehende bAV-Verträge können unverändert weitergeführt werden. | :Bereits bestehende bAV-Verträge können unverändert weitergeführt werden. | ||
Die Durchführungswege der bAV bleiben weiterhin bestehen und können weiterhin abgeschlossen werden. | :Die Durchführungswege der bAV bleiben weiterhin bestehen und können weiterhin abgeschlossen werden. | ||
Von den Neuerungen seit {{#var:aktuelles_Jahr}} profitieren auch Arbeitnehmer, die bereits eine bAV besitzen. | Von den Neuerungen seit {{#var:aktuelles_Jahr}} profitieren auch Arbeitnehmer, die bereits eine bAV besitzen. | ||