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* '''Formvorschriften der Kündigung''' | * '''Formvorschriften der Kündigung''' | ||
:Das Kündigungsschreiben in „geschriebener Form“ reicht aus. Eine Unterschrift ist nicht erforderlich. Ausreichend ist die Erklärung der Kündigung des Erklärenden – Versicherungsnehmers -. Ausgenommen sind gesetzliche Bestimmungen, die | :Das Kündigungsschreiben in „geschriebener Form“ reicht aus. Eine Unterschrift ist nicht erforderlich. Ausreichend ist die Erklärung der Kündigung des Erklärenden – Versicherungsnehmers -. Ausgenommen sind gesetzliche Bestimmungen, die eine Schriftform vorschreiben und die Unterschrift vom Versicherungsnehmers erfordern. | ||
* '''Nichteinhaltung der Formvorschriften''' | * '''Nichteinhaltung der Formvorschriften''' |