Verträge kündigen: Unterschied zwischen den Versionen

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* '''Formvorschriften der Kündigung'''
* '''<big>Formvorschriften der Kündigung, Text- oder Schriftform'</big>''


:Das Kündigungsschreiben in „Textform“ reicht aus. Eine Unterschrift ist nicht erforderlich. Ausreichend ist die Erklärung der Kündigung des Erklärenden – Versicherungsnehmers -. Ausgenommen sind gesetzliche Bestimmungen, die eine Schriftform vorschreiben und die Unterschrift vom Versicherungsnehmers erfordern.  
:Das Kündigungsschreiben in „Textform“ reicht aus. Eine Unterschrift ist nicht erforderlich. Ausreichend ist die Erklärung der Kündigung des Erklärenden – Versicherungsnehmers -. Ausgenommen sind gesetzliche Bestimmungen, die eine Schriftform vorschreiben und die Unterschrift vom Versicherungsnehmers erfordern.  
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