Verträge kündigen: Unterschied zwischen den Versionen

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:In der Sachversicherung besteht ein Kündigungsrecht im Schadensfall innerhalb eines Monats seit der Anerkennung der Entschädigungsverpflichtung, der Verweigerung der Entschädigung und/oder Eintritt der Rechtskraft des ergangenen Urteils. Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
:In der Sachversicherung besteht ein Kündigungsrecht im Schadensfall innerhalb eines Monats seit der Anerkennung der Entschädigungsverpflichtung, der Verweigerung der Entschädigung und/oder Eintritt der Rechtskraft des ergangenen Urteils. Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.


Für den Versicherungsnehmer
 
:Abschnitt B § 15 VGB 2010 sieht ein Kündigungsrecht für beide Vertragsparteien nach dem Eintritt eines Versicherungsfalls vor. Das besondere Kündigungsrecht muss binnen eines Monats nach dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung erfolgen.
:Abschnitt B § 15 VGB 2010  
 
 
*'''Kündigung auf Grund Besitzerwechsels '''<br />
*'''Kündigung auf Grund Besitzerwechsels '''<br />
*'''Entfall des versicherten Risikos'''<br>
*'''Entfall des versicherten Risikos'''<br>
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