Verträge kündigen: Unterschied zwischen den Versionen

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| [[Datei:Vereinsversicherung_tipp_ohne.png| 90px]] ''' Maßgeblich für die Wirksamkeit einer fristgerechten Kündigung durch den Versicherungsnehmer ist der Eingang der Kündigungserklärung beim Versicherungsunternehmen, nicht jedoch das Absendedatum bzw. das Datum des Poststempels.
| [[Datei:Vereinsversicherung_tipp_ohne.png| 90px]] ''' Maßgeblich für die Wirksamkeit einer fristgerechten Kündigung durch den Versicherten ist der Eingang der Kündigungserklärung beim Versicherer, nicht jedoch das Absendedatum bzw. das Datum des Poststempels.
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