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*'''Versicherungskündigung wegen Pämienerhöhung'''<br /> | *'''Versicherungskündigung wegen Pämienerhöhung'''<br /> | ||
:Erhöht der Versicherer die Prämie (auch bei einer Leistungsverringerung) muß spätestens ein Monat nach der Mitteilung über die Prämienanpassung die Kündigung beim Versicherer eingehen. Die Kündigung gilt zum Zeitpunkt der Erhöhung | :Erhöht der Versicherer die Prämie (auch bei einer Leistungsverringerung) muß spätestens ein Monat nach der Mitteilung über die Prämienanpassung die Kündigung beim Versicherer eingehen. Die Kündigung gilt zum Zeitpunkt der Erhöhung. Bei der privaten Krankenversicherung beträgt die Frist zwei Monate. | ||
*'''Vertragskündigung nach einem Schadenfall'''<br> | *'''Vertragskündigung nach einem Schadenfall'''<br> |