Verträge kündigen: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 40: Zeile 40:


*'''Entfall des versicherten Risikos'''<br>
*'''Entfall des versicherten Risikos'''<br>
:Der Wegfall des versicherten Risikos ist dem Versicherungsunternehmen umgehend mitzuteilen. Die Abrechnung des Versicherungsvertrages erfolgt durch den Versicherer zum Stichtag der Kenntniserlangung und wird hierdurch beendet. Beispiele: Tod des Tieres, Verschrottung des versicherten Fahrzeuges, Abriss des versicherten Gebäudes usw.
:Der Wegfall des versicherten Risikos ist dem Versicherungsunternehmen umgehend mitzuteilen. Die Abrechnung des Versicherungsvertrages erfolgt durch den Versicherer zum Stichtag der Kenntniserlangung und wird hierdurch beendet. Beispiele: Tod des versicherten Tieres, Verschrottung des Kfz, Gebäudeabriss usw.


*'''Doppelversicherung '''<br />
*'''Doppelversicherung '''<br />
45.052

Bearbeitungen

Navigationsmenü