Verträge kündigen: Unterschied zwischen den Versionen

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*<span style="background:#EAECF0"> '''ordentliche Kündigung'''  </span>
*<span style="background:#EAECF0"> '''ordentliche Kündigung'''  </span>


:Verträge mit unbestimmter Laufzeit (Verträge die sich von Jahr zu Jahr automatisch verlängern) können zum Ablauf des Versicherungsjahres, mit einer Frist von drei Monaten, gekündigt werden. I.d.R. ist dies der 31.12. des Jahres.
:Verträge mit unbestimmter Laufzeit (Verträge die sich von Jahr zu Jahr automatisch verlängern) können zum Ablauf des Versicherungsjahres, mit einer Frist von drei Monaten, gekündigt werden. I.d.R. ist dies der 31.12. des Jahres. Ein eventueller Beitragsrabatt aufgrund einer vereinbarten längeren Vertragslaufzeit kann der Versicherer vom Versicherungsnehmer ggf. zurückfordern.
 
 




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:Ein eventueller Prämiennachlaß aufgrund einer vereinbarten langen Vertragslaufzeit – Dauerrabatt - kann unter Umständen der Versicherer vom Versicherungsnehmer zurückfordern.




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