45.224
Bearbeitungen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 80: | Zeile 80: | ||
*<big>'''Zustellung der Kündigung, Beweislast'''</big> | *<big>'''Zustellung der Kündigung, Beweislast'''</big> | ||
:⚠️ Die Darlegungs-/Beweislast für den Kündigungszugang beim Versicherungsunternehmen trägt der Versicherungsnehmer | :⚠️ Die Darlegungs-/Beweislast für den Kündigungszugang beim Versicherungsunternehmen trägt der Versicherungsnehmer! Mit einem Einwurfeinschreiben oder per Fax, mit qualifiziertem Sendebericht, ist man auf der ganz sicheren Seite. | ||