Verträge kündigen: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
326 Bytes hinzugefügt ,  09:27, 25. Jul. 2022
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 81: Zeile 81:


*<big>'''Weitere Hinweise'''</big>
*<big>'''Weitere Hinweise'''</big>
 
:Kündigen Sie keine private Krankenversicherung ohne dass Sie bereits die Deckungszusage des Folgeversicherers vorliegen haben. Also rechtzeitig neue Versicherung beantragen.
:Bei Bündelverträgen werden oftmals Rabatte eingeräumt. Kündigen Sie nur einen Vertrag geht i.d.R. der Rabatt für die anderen Verträge verloren.




45.224

Bearbeitungen

Navigationsmenü