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:'''Tod''' (Verenden, Nottötung) | :'''Tod''' (Verenden, Nottötung) | ||
Bei Tod (Verenden, Nottötung) in Folge eines Jagdeinsatzes oder der jagdlichen Ausbildung wird die vereinbarte Versicherungssumme, abzüglich des Selbstbehalts, erstattet. | :Bei Tod (Verenden, Nottötung) in Folge eines Jagdeinsatzes oder der jagdlichen Ausbildung wird die vereinbarte Versicherungssumme, abzüglich des Selbstbehalts, erstattet. | ||
: '''Abhandenkommen''' des Hundes | : '''Abhandenkommen''' des Hundes | ||
Sollte der Hund während der jagdlichen Ausbildung oder eines Jagdeinsatzes verschwinden, ist auch dieses Risiko mitversichert. | :Sollte der Hund während der jagdlichen Ausbildung oder eines Jagdeinsatzes verschwinden, ist auch dieses Risiko mitversichert. | ||
: '''Tierarztbehandlungskosten''' | : '''Tierarztbehandlungskosten''' | ||
Für Tierarztbehandlungskosten, die in Folge eines Jagdeinsatzes oder der jagdlichen Ausbildung auftreten, übernehmen wir bis zu 750 Euro je Tier und Jahr, abzüglich des Selbstbehalts. | :Für Tierarztbehandlungskosten, die in Folge eines Jagdeinsatzes oder der jagdlichen Ausbildung auftreten, übernehmen wir bis zu 750 Euro je Tier und Jahr, abzüglich des Selbstbehalts. | ||
: '''Transport''' | : '''Transport''' | ||
Der Transport vom Heimatzwinger zur Jagdveranstaltung bzw. jagdlichen Ausbildung sowie der Rücktransport ist im Versicherungsschutz miteingeschlossen. | :Der Transport vom Heimatzwinger zur Jagdveranstaltung bzw. jagdlichen Ausbildung sowie der Rücktransport ist im Versicherungsschutz miteingeschlossen. | ||
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