Verträge kündigen: Unterschied zwischen den Versionen

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:Kündigen Sie keine private Krankenversicherung ohne dass Sie bereits die Deckungszusage des Folgeversicherers vorliegen haben. Also rechtzeitig neue Versicherung beantragen.
:Kündigen Sie keine private Krankenversicherung ohne dass Sie bereits die Deckungszusage des Folgeversicherers vorliegen haben. Also rechtzeitig neue Versicherung beantragen.
:Bei Bündelverträgen werden oftmals Rabatte eingeräumt. Kündigen Sie nur einen Vertrag, geht i.d.R. der Rabatt für die anderen Verträge verloren.
:Bei Bündelverträgen werden oftmals Rabatte eingeräumt. Kündigen Sie nur einen Vertrag, geht i.d.R. der Rabatt für die anderen Verträge verloren.
:Haben Sie zu einem Hauptvertrag eine Zusatzabdeckung abgeschlossen, wird diese häufig bei der Kündigung des Vertrages ebenfalls beendet.
:Haben Sie zu einem Hauptvertrag eine Zusatzabdeckung abgeschlossen, wird diese häufig bei der Kündigung des Vertrages ebenfalls beendet. Handelt es sich um eine Personenversicherung (Beispiel Berufsunfähigkeitszusatz), geht diese unwiderruflich verloren. Hat sich der Gesundheitszustand verändert kann es Schwierigkeiten geben einen neuen Vertrag abzuschließen.
:Achten Sie darauf, dass bei etlichen Versicherungsarten ggf. wieder Wartezeiten gelten.  
:Achten Sie darauf, dass bei etlichen Versicherungsarten ggf. wieder Wartezeiten gelten.  


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