Verträge kündigen: Unterschied zwischen den Versionen

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*<big>'''Weitere Hinweise'''</big>
:- Kündigen Sie keine private Krankenversicherung ohne dass Sie bereits die Deckungszusage des Folgeversicherers vorliegen haben. Also rechtzeitig neue Versicherung beantragen.
:- Kündigen Sie keine private Krankenversicherung ohne dass Sie bereits die Deckungszusage des Folgeversicherers vorliegen haben. Also rechtzeitig neue Versicherung beantragen.
:- Bei Bündelverträgen werden oftmals Rabatte eingeräumt. Kündigen Sie nur einen Vertrag, geht i.d.R. der Rabatt für die anderen Verträge verloren.
:- Bei Bündelverträgen werden oftmals Rabatte eingeräumt. Kündigen Sie nur einen Vertrag, geht i.d.R. der Rabatt für die anderen Verträge verloren.
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