D&O, Schadenersatzpflicht: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Seite wurde neu angelegt: „ § 823 BGB (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen wid…“
(Die Seite wurde neu angelegt: „ § 823 BGB (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen wid…“)
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