Abgeltungssteuer / Kapitalertragssteuer: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 26: Zeile 26:
:Seit 2009 ist die Abgeltungssteuer auf sog. Kapitaleinkünfte abzuführen. Diese Kapitaleinkünfte sind u.a.
:Seit 2009 ist die Abgeltungssteuer auf sog. Kapitaleinkünfte abzuführen. Diese Kapitaleinkünfte sind u.a.


* Zinsen
:* Zinsen
* Dividenden
:* Dividenden
* realisierte Kursgewinne
:* realisierte Kursgewinne


:Die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag wird vom Kreditinstitut einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.
:Die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag wird vom Kreditinstitut einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.
45.224

Bearbeitungen

Navigationsmenü