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Wird der Rechtsschutz durch den Versicherer abgelehnt kann der Versicherungsnehmer auf eigenes Kostenrisiko Deckungsklage erheben. | Wird der Rechtsschutz durch den Versicherer abgelehnt, kann der Versicherungsnehmer auf eigenes Kostenrisiko Deckungsklage erheben. | ||
⚠️ Rechtsschutz gegen den eigenen Rechtsschutzversicherer gibt es nicht.<br /> | ⚠️ Rechtsschutz gegen den eigenen Rechtsschutzversicherer gibt es nicht.<br /> | ||
'''Feststellungsklage'''<br /> | *'''Feststellungsklage'''<br /> | ||
Sollte der Rechtsschutz seitens des Versicherers vor einer Gebührenfälligkeit des Anwalts abgelehnt werden, erheben Sie eine Feststellungsklage.<br /> | :Sollte der Rechtsschutz seitens des Versicherers vor einer Gebührenfälligkeit des Anwalts abgelehnt werden, erheben Sie eine Feststellungsklage.<br /> | ||
'''Leistungsklage'''<br /> | *'''Leistungsklage'''<br /> | ||
Ist bereits eine Anwaltsgebühr fällig geworden, aber noch nicht bezahlt worden, erheben Sie eine Leistungsklage.<br /> | :Ist bereits eine Anwaltsgebühr fällig geworden, aber noch nicht bezahlt worden, erheben Sie eine Leistungsklage.<br /> | ||