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<big>'''Fohlenabsatzversicherung'''</big> | <big>'''Fohlenabsatzversicherung'''</big> | ||
Mit der Fohlenabsatzversicherung schützt sich der/die Pferdehalter/in vor finanziellen Verlusten. Durch die Fohlenabsatzversicherung sind | |||
Entschädigung: 80 % des Wertes begrenzt auf die Versicherungssumme | |||
Versichert sind Tod/Nottötung des Fohlens durch Krankheit/Unfall, Schäden durch Brand, Blitzschlag, Raub, Diebstahl, dauernde Unbrauchbarkeit durch Unfall sowie Transporte und Ausstellungen | |||
Das Produkt richtet sich an Pferdehalter:innen, die sich vor den finanziellen Folgen eines vorzeitigen Todes ihres Fohlens bis zum Verkauf im Jahr der Geburt absichern möchten. | |||
Inf | |||