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: Der Produkthersteller haftet gem. dem Produkthaftungsgesetz. Wird ein Fehler nachgewiesen, der zu einem Sach- und/oder Körperschaden beim Verbraucher führt, ist der Hersteller zum Schadenersatz verpflichtet. '''Gleichgestellt, auch haftbar zu machen, sind der''':<br /> | : Der Produkthersteller haftet gem. dem Produkthaftungsgesetz. Wird ein Fehler nachgewiesen, der zu einem Sach- und/oder Körperschaden beim Verbraucher führt, ist der Hersteller zum Schadenersatz verpflichtet. '''Gleichgestellt, auch haftbar zu machen, sind der''':<br /> | ||
: | :Importeur,<br /> | ||
: | :Quasi-Hersteller - weist seinen eigenen Namen am Produkt aus,<br /> | ||
: | :Hersteller eines Teilprodukts,<br /> | ||
: | :Händler/Verkäufer, sofern der Hersteller nicht zu ermitteln ist.<br /> | ||
:Der Händler kann sich innerhalb eines Monats nach § 3 des Produkthaftungsgesetzes von der Haftung befreien. Voraussetzung: Bennung des Herstellers, Liferanten. | :Der Händler kann sich innerhalb eines Monats nach § 3 des Produkthaftungsgesetzes von der Haftung befreien. Voraussetzung: Bennung des Herstellers, Liferanten. |