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Bei der Kündigung eines Versicherungsvertrages wird nach den '''gesetzlichen und vertraglichen Kündigungsrechten''' unterschieden. Das Kündigungsrecht kann '''vom Versicherungsnehmer und vom Versicherer''' ausgeübt werden. Eine wichtige Unterscheidung besteht zwischen Kündigung und Rücktritt. | Bei der Kündigung eines Versicherungsvertrages wird nach den '''gesetzlichen und vertraglichen Kündigungsrechten''' unterschieden. Das Kündigungsrecht kann '''vom Versicherungsnehmer und vom Versicherer''' ausgeübt werden. Eine wichtige Unterscheidung besteht zwischen Kündigung und Rücktritt. | ||
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