Kündigung / Formvorschriften: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 12: Zeile 12:


Bei der Kündigung eines Versicherungsvertrages wird nach den '''gesetzlichen und vertraglichen Kündigungsrechten''' unterschieden. Das Kündigungsrecht kann '''vom Versicherungsnehmer und vom Versicherer''' ausgeübt werden. Eine wichtige Unterscheidung besteht zwischen Kündigung und Rücktritt.
Bei der Kündigung eines Versicherungsvertrages wird nach den '''gesetzlichen und vertraglichen Kündigungsrechten''' unterschieden. Das Kündigungsrecht kann '''vom Versicherungsnehmer und vom Versicherer''' ausgeübt werden. Eine wichtige Unterscheidung besteht zwischen Kündigung und Rücktritt.


* '''Definition der Kündigung:'''
* '''Definition der Kündigung:'''
Zeile 78: Zeile 79:
  [[Informationssystem Versicherung allgemein |Alle Einträge zur '''Versicherung allgemein''' anzeigen]]    [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü |zur '''Hauptseite''']]  
  [[Informationssystem Versicherung allgemein |Alle Einträge zur '''Versicherung allgemein''' anzeigen]]    [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü |zur '''Hauptseite''']]  


<center>{{BimpimV02}}</center>




45.224

Bearbeitungen

Navigationsmenü